Seite verlassen

Beweissicherung

Überblick

Wenn es gelingt, digitale Gewaltspuren zu sichern, können sie dabei helfen, die Gewalt zu dokumentieren und der Betroffenen ihre Handlungsfähigkeit zurückzugeben. Außerdem kann die Beweissicherung entscheidend für den Erfolg eines rechtlichen Verfahrens sein. Im Beratungsgespräch zu digitaler Gewalt ist es deshalb sinnvoll, Betroffene über die Möglichkeiten der Beweissicherung zu informieren.

Unterschiedliche Formen von Beweisen

Je nach Art der Technologien, die Täter für die digitale Gewaltausübung verwendet haben, kommen unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, um Beweise zu sichern. Bei der Beweissicherung sollte immer zuerst das Gefährdungsrisiko der Betroffenen beachtet werden (WESNET, 2025).

Ein digitaler Beweis kann zum Beispiel das digitale Gerät selbst sein, also ein Smartphone, ein Bluetooth-Tracker oder eine Mini-Kamera. Digitale Beweise können aber auch E-Mails, Texte, Audionachrichten, Screenshots, Bilder, Videos, Log-Einträge in Onlinekonten, Zahlungsinformationen oder Apps sein. Außerdem können sogenannte Metadaten als digitale Beweise genutzt werden. Das sind Informationen, die in E-Mails und anderen elektronischen Dokumenten eingebettet sind (BC Society, 2021b).

Hilfreich für Beratung und rechtliche Interventionen

Anhand digitaler Beweise lässt sich der Verlauf der Gewalt über einen bestimmten Zeitraum dokumentieren und darstellen. Dies ermöglicht:

  • betroffene Erwachsene und Kinder bei der Verarbeitung des Erlebten zu unterstützen und somit psychosozial zu entlasten
  • faktenbasierte Gefährdungsanalysen und Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln (BC Society, 2021b)
  • bei einer klaren Beweislage den Druck auf Betroffene in rechtlichen Vernehmungen zu reduzieren.

Rechtliches Vorgehen

Betroffene haben die Möglichkeit zivilrechtlich oder strafrechtlich gegen (Ex-)Partnerschaftsgewalt vorzugehen. In dieser Handreichung wird erläutert, was der Unterschied zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Vorgehen ist. In Zivilverfahren trägt die Betroffene selbst die volle Beweislast. In Strafverfahren ist die Beweissicherung im Grunde Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft, doch häufig wird die Beibringung der Beweise auf die Betroffenen übertragen.

Beweissicherung bei Zivilverfahren: Betroffene tragen Beweislast

Digitale Beweise können essenziell für die Vorbereitung von Zivilprozessen sein, zum Beispiel zum Erwirken einer Schutzanordnung, bei Sorgerechtsstreitigkeiten oder zur Durchsetzung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts (BC Society, 2021a).

Im allgemeinen Zivilrecht trägt die Betroffene die Beweislast für alle Tatsachen, die sie behauptet, beziehungsweise für alle Anspruchsvoraussetzungen. Das heißt, in Zivilverfahren sind Betroffene auf eine eigene Beweissicherung angewiesen: Was sie nicht beweisen können, gilt als nicht stattgefunden. Im Zivilrecht besteht für die Polizei kein staatlicher Auftrag, Beweise zu sichern. Die Sicherung muss von vorneherein durch die Betroffene erfolgen.

Eine Sonderregelung gilt bei Gewaltschutzverfahren. Bei Gewaltschutzverfahren sind Gerichte verpflichtet, den Sachverhalt eigenständig zu ermitteln (sogenannter Amtsermittlungsgrundsatz). Dabei ist das Gericht aber auf Informationen und Dokumentationen durch die Betroffenen angewiesen. Sollte die Polizei aus einer Wegweisung oder einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren über Informationen und Dokumentationen verfügen, liegt es im Verantwortungsbereich der Betroffenen das Gericht hierüber in Kenntnis zu setzen. Wenn Beweise fehlen, fällt das auch im Gewaltschutzverfahren der Antragstellerin zur Last, wie beispielsweise diese Rechtsprechung aufzeigt.

Beweissicherung bei Strafverfahren: Staat trägt Beweislast

Im Strafrecht wird die Beweissicherung theoretisch durch Staatsanwaltschaft oder Polizei vorgenommen. Die Polizei muss zur Sicherung von Beweisen von der Betroffenen erst einmal einen Sachverhalt und mögliche Ansatzpunkte geliefert bekommen. Beispielsweise kann die Polizei von alleine nicht auf die Idee kommen, dass die Betroffene neben dem aktiven Instagram-Konto in der Vergangenheit auch ein Snapchat-Konto hatte, bei dem eventuell eine Provideranfrage Drohnachrichten wieder herstellen kann. Polizei und Staatsanwaltschaft können nur Beweise sichern, von denen sie wissen. Hinzu kommt, dass die Beweissicherung durch personelle Kapazitäten bei staatlichen Stellen oft begrenzt ist, weshalb Unterstützung durch die Betroffene essenziell sein kann.

Im internen Bereich finden Fachkräfte praktische Tipps zur Beweissicherung.


Dieser Beitrag wurde verfasst von Elke Weber mit fachlicher Beratung von Jana Gawlas.

Quellen

WESNET’s Safety Net Australia (2025): Documentation Tips for Survivors of Technology Abuse and Stalking.

BC Society of Transition Houses (2021a): An Introduction to the Technology-Facilitated Violence: Preserving Digital Evidence Toolkit.

BC Society of Transition Houses (2021b): Technology-Facilitated Violence: Preserving Digital Evidence Toolkit.

Alle Links wurden zuletzt am 11.06.2026 abgerufen.

ist ein Gerät, das zur Ortung von Gegenständen entwickelt wurde. Es kann aber auch missbraucht werden, um Menschen zu orten und zu überwachen. Ein Bluetooth-Tracker ist über Bluetooth mit Geräten verbunden und etwa so klein wie eine Münze. Dadurch können sie leicht versteckt und übersehen werden.

ist eine Technologie, mit der Daten zwischen Geräten über kurze Entfernungen übertragen werden können. Dafür wird Funktechnik genutzt. Zum Beispiel können kabellose Kopfhörer oder Tastaturen über Bluetooth mit einem anderen Gerät verbunden werden.

ist ein Programm, das auf mobilen Geräten, wie Smartphones und Tablets, verwendet werden kann. Es gibt Apps für alle möglichen Zwecke: vom Versenden von Nachrichten über soziale Medien bis zum Onlinebanking.  App ist die Kurzform des englischen Wortes „application“ (Anwendung).