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Nachtrennungsgewalt

Überblick

Wenn sich eine Frau trennt, die zuvor Gewalt durch ihren Partner erlebte, geht nicht nur sie davon aus, dass die Gewalt damit beendet ist. Diese Erwartung teilen auch Bekannte, Verwandte sowie Mitarbeitende aus Jugendämtern, Polizei und Justiz.

Für Fachkräfte und Betroffene ist es wichtig, die Dynamiken von Nachtrennungsgewalt zu kennen. So können sie informiert den Beratungsprozess gestalten und passende Hilfs- und Unterstützungsangebote entwickeln.

Dynamiken von (Ex-)Partnerschaftsgewalt

Als Anna ihren Mann kennenlernte, war sie sehr jung und verliebte sich sofort. Schnell heirateten sie und bald darauf erwarteten sie ihr erstes Kind. Obwohl Anna studiert hatte, arbeitete sie während der Ehe nur in Teilzeit als Buchhalterin, da ihr Mann einen gut bezahlten Job in Vollzeit ausübte. Während der Ehe erlebte Anna immer wieder psychische und körperliche Gewalt. Wenn ihrem Mann etwas missfiel, wertete er sie massiv ab und beleidigte sie – auch vor den Kindern. Wenn sie sich um banale Dinge stritten, wurde er manchmal handgreiflich. Ihr Mann rief sie ständig an und wenn sie sich auf einen Kaffee mit Freund*innen treffen wollte, musste Anna immer sagen, wo sie war. Er sagte ihr oft, dass er dies nur tue, weil sie ihm so viel bedeute und er Angst um sie habe.

(Ex-)Partnerschaftsgewalt gegen Frauen findet in allen Milieus, in allen sozialen Schichten und unabhängig von Alter, Herkunft, Bildungsgrad und Einkommen statt. Dabei gibt es Anzeichen, die sich fast immer in Gewaltbeziehungen finden lassen. Wesentliche Elemente sind Zwang und Kontrolle in einer sehr intensiven Beziehung, die schnell aufgebaut wurde. Oft werden dadurch Abhängigkeits- und Machtverhältnisse zunehmend verfestigt (Meshkova & Kavemann 2020). Das Streben nach Kontrolle durch den Täter ist ein Muster, das sich häufig über Jahre in Beziehungen etabliert und nicht nach einer Trennung verschwindet.

Verantwortlich für die Gewalt ist die Person, die sie ausübt, nicht die Person, die sie (üb)erlebt.

Die Gewalt ausübende Person handelt nicht aus Liebe oder Fürsorge

Anna redete sich lange ein, dass er das nicht so meinte – es war gerade einfach viel los auf der Arbeit oder die Kinder waren besonders quengelig.

Um zu überleben, bauen sich Betroffene eine Mauer aus Umgangs-, Vermeidungs- und Überlebensstrategien auf. Scham und ambivalente Gefühle gegenüber der Gewalt ausübenden Person spielen dabei oft eine wichtige Rolle. Zwischen den Phasen der Gewalt gibt es auch häufig romantische, vielleicht sogar liebevolle Beziehungsphasen. Das Gefühl von Liebe und die sich vermeintlich daraus ergebende Verantwortlichkeit bleiben trotz der erlebten Gewalt lange, oft auch nach einer Trennung, bestehen.

Meist wünschen sich Betroffene ein Ende der Gewalt, ohne ein Ende der Beziehung in Erwägung zu ziehen. Die Einsicht, dass das eine meist nicht ohne das andere möglich ist, kommt oft erst sehr spät – häufig, wenn auch die Kinder von der Gewalt direkt betroffen sind oder anfangen, in Gewaltsituationen gegenüber der Mutter zu intervenieren. Für die eigene psychische und physische Gesundheit und die der mitbetroffenen Kinder ist eine Trennung aus einer gewaltvollen Beziehung fast immer die einzige Lösung.

Folgen der Gewalt

Die Folgen von (digitaler) (Ex-)Partnerschaftsgewalt auf die Betroffenen und auf die direkt oder indirekt betroffenen Kinder können vielseitig und teils schwerwiegend sein. In dem Artikel Auswirkungen digitaler Gewalt gibt es weitere Informationen dazu.

Die Entscheidung zur Trennung – was sie dennoch schwer macht

Neben den bereits genannten inneren Konflikten gibt es zusätzlich Abhängigkeiten, die eine Trennung erschweren. Diese können unter anderem durch aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, finanzielle Verhältnisse oder eine Pflegesituation entstehen.

Manchmal fragte sich Anna, ob ihr Leben anders hätte verlaufen können, doch diesen Gedanken verwarf sie schnell. Wo sollte sie auch hin mit drei Kindern, bei dem geringen Gehalt und dem derzeitigen Mangel an bezahlbaren Wohnungen? Wer würde ihr glauben, dass das Bild der „heilen Familie“ irgendwann nur noch eine Fassade war? 

Die Sozialarbeiterin Silvia Röck (2020) beschreibt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Frauenhausarbeit unterschiedliche Phasen einer Gewaltbeziehung anhand der Gewaltspirale. Diese ist eine schematische Darstellung der Gewaltdynamik, die selten linear verläuft.

Eine Intervention in der Phase von Entsetzen und Schuldgefühlen durch Fachkräfte (Polizei, medizinisches Fachpersonal, Sozialarbeitende) ist erfahrungsgemäß am erfolgreichsten. Hier ist die Offenheit für Veränderungen sowohl bei Gewaltausübenden als auch bei Betroffenen am größten (Wahren 2023).

Als Annas Mann sie wieder einmal schlug, riefen die Nachbarn die Polizei. Er wurde der gemeinsamen Wohnung verwiesen und Anna wurde an eine Frauenberatungsstelle vermittelt. Nach einem Gespräch mit der Beraterin traf Anna eine Entscheidung: Sie trennte sich von ihrem Mann. 

Nachtrennungsgewalt – was sie auslöst

In Gewaltbeziehungen üben Täter häufig Macht aus, indem sie die gesamte Sorge- und Hausarbeit sowie Verantwortung für die Alltagsorganisationan die Betroffene übertragen. Die Partnerin wird auf das reduziert, was sie für den Mann leistet. Gleichzeitig führt die patriarchale Vorstellung von einem Recht auf Sex häufig zu sexualisierter Gewalt in Beziehungen. Durch eine Trennung erlebt der Täter die durch Gewalt erzeugte Überlegenheit und Dominanz nicht mehr. Das Gefühl des Verlustes von vermeintlichem Eigentum, Komfort und sexueller Verfügbarkeit kann beim Täter eine große Motivation erzeugen, weiterhin mit aller Kraft zu versuchen, die eigene Überlegenheit zu sichern. Dazu setzen Täter verschiedene Mittel zur Nachtrennungsgewalt ein (Domestic Abuse Intervention Programs 2021).

Formen von Nachtrennungsgewalt gegen die Partnerin

Nach der Trennung bombardierte Annas Mann sie täglich mit Hunderten von Anrufen, Nachrichten und E-Mails. Mal sagte er, dass er sie liebe und um sie kämpfen wolle, mal beleidigte und bedrohte er sie. Er schrieb auch ihren Freundinnen und erzählte Lügen über sie. Schließlich schickte er auch ihrer Familie Nachrichten, verbreitete intime Fotos von ihr und lauerte ihr bei der Arbeit auf, um nach Feierabend mit ihr zu sprechen.

Finanzielle Gewalt
  • Angabe von geringerem Einkommen bei Unterhaltskosten
  • Einsatz finanzieller Druckmittel: z. B. Weigerung den Kindes- oder Trennungsunterhalt zu zahlen, Scheidung hinauszögern, um keine Unterhaltskosten zahlen zu müssen

Wenn der Täter über ein höheres Einkommen verfügt als die Betroffene, prägen die ungleichen ökonomischen Verhältnisse auch die Ressourcen, mit denen Täter und Betroffene vorgehen können. Zum Beispiel ermöglicht es dem Täter, einfacheren Zugang zu einer besseren anwaltschaftlichen Beratung zu haben als eine Betroffene, die „nur“ einen Beratungsschein hat. Oder der Täter kann in der teuren Mietwohnung bleiben, während die Betroffene in ein anderes Viertel ziehen muss, um eine bezahlbare Wohnung zu finden (Hedayati 2023).

Psychische und körperliche Gewalt
  • Schuldumkehr und Verbreiten von Unwahrheiten
  • Zerstörung von Eigentum
  • Töten von Haustieren
  • Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt

Digitale und sexualisierte Gewalt
  • (Cyber)Stalking: Verfolgen und Nachstellen, Bombardieren mit Nachrichten und Briefen, auch über Dritte
  • Verbreiten von einvernehmlich oder heimlich aufgenommenem Bild- und Videomaterial, meist mit intimen Inhalten
  • Erstellen von Fake-Profilen im Namen der Betroffenen zur Verbreitung von Unwahrheiten auf Social Media
  • Weitere Formen digitaler Gewalt

Formen von Nachtrennungsgewalt über die (gemeinsamen) Kinder

Um Macht und Kontrolle über die Ex-Partnerin beizubehalten, kommt es häufig zu einer Instrumentalisierung der Kinder:

Machtausübung und Kontrolle über Umgangs- und Sorgerecht
  • Verweigerung des Mitwirkens bei behördlichen Vorgängen wie Schulanmeldung
  • Ablehnung von Urlaubsfahrten, ärztlichen Untersuchungen (z. B. U-Untersuchungen) oder Behandlungen des Kindes
  • Verweigerung des Umgangs der Kinder mit der Mutter durch den Täter
  • erzwungenes Aufeinandertreffen von Täter und Mutter beim Umgang, Zuspätkommen bei Umgangskontakten oder sich nicht an Verabredungen halten
  • Erzwingen des Umgangs gegen den Willen der Kinder/des anderen Elternteils
  • (Androhung von) Kindesentführung

Die Erziehungsfähigkeit der Mutter infrage stellen
  • Bedrohung, Beleidigung und Abwertungen der Mutter vor den Kindern
  • Verbreitung von Unwahrheiten, die darauf abzielen, die Erziehungsfähigkeit der Mutter infrage zu stellen (z. B. psychische Erkrankung, Verschuldung, Gewaltausübung etc.), häufig auch im institutionellen Kontext (Schule, Jugendamt, Polizei)
  • Beeinflussung der Kinder zum Nachteil des anderen Elternteils, zum Beispiel durch Geschenke
Gefährdung der Kinder und Vernachlässigung elterlicher Pflichten
  • Ignorieren von Terminen oder Aufgaben (Hausaufgaben, Klassenfahrten, Elternabende, Kindergeburtstage)
  • Kinder gehäuft in Situationen bringen, die ihrem Entwicklungsstand nicht entsprechen oder die sie konkret gefährden, z. B. nicht alters- und entwicklungsstandentsprechender Medienkonsum, Vernachlässigung der Körperhygiene (z. B. Zähneputzen) oder durch geringe erzieherische Kontrolle, z. B. Gestatten von übermäßigem Medienkonsum
  • während der Umgangszeit übermäßige Fremdbetreuung durch andere bekannte oder unbekannte Personen aus dem Umfeld des Kindsvaters, zu denen die Kinder keine oder kaum Beziehung haben, z. B. Großeltern, Kolleg*innen, Bekannte, Babysitter*innen

Psychische Gewalt
  • Stalking der Kinder, z. B. Auftauchen vor der Schule oder bei Freund*innen der Kinder
  • Verkauf oder Töten von Haustieren
  • Entwendung oder Zerstörung von Gegenständen, die den Kindern wichtig sind

Körperliche Gewalt
  • Kinder werden als „Druckmittel“ eingesetzt, u. a. durch Androhung von Gegenüber den Kindern, bis hin zur (Androhung einer) Kindstötung (Infantizid)
  • Ausübung körperlicher oder sexualisierter Gewalt vor oder an den Kindern

Digitale Gewalt
  • digitales Stalking der Kinder z. B. über geschenkte digitale Geräte oder Messenger
  • unangemessene Nachrichten über Social-Media-Kanäle an die Kinder versenden, z. B. Abwertung von Posts, die Aktivitäten mit der Mutter enthalten (Hammer 2026)

Femizide – Warum die Trennungsphase kritisch ist

Das kontrollierende Verhalten von Annas Ex-Partner wurde immer massiver, oft tauchte er unerwartet an Orten auf, die Anna gar nicht regelmäßig besuchte. Er sprach teils subtile Drohungen, aber auch konkrete Morddrohungen gegen sie aus.

Kriminologin Jane Monckton-Smith (2020) hat 327 Femizide untersucht und in den vorausgegangenen gewaltvollen Beziehungen Gemeinsamkeiten herausgestellt. Dazu zählen die Sicht auf die Partnerin als Objekt von Macht- und Kontrollausübung sowie als Eigentum. Ebenso spielt Eifersucht dabei oft eine wichtige Rolle. Auslösende Ereignisse, sogenannte Trigger, für eine Eskalation der Gewalt können Schwangerschaft und Geburt, aber auch Anzeigenerstattung wegen körperlicher Gewalt sein, meist sind es aber Trennungen oder Trennungsabsichten. Zu diesen Zeitpunkten wird der Großteil der versuchten und vollzogenen Femizide verübt. Aus dieser und anderen Studien wird deutlich, dass die Tötung meist langwierig geplant und kein Ergebnis eines akuten Streits oder einer Krise ist (Langer 2019).

Bei der Begleitung von Frauen, die sich aus gewaltvollen Beziehungen lösen, ist es also wichtig, zu berücksichtigen, dass die gleichen Gewaltdynamiken, die der Beziehung zugrunde lagen, auch nach einer Trennung durch die Täter fortgeführt werden. Diese Erkenntnis muss allen im Unterstützungs- und Schutzsystem Tätigen bewusst sein, um von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern nachhaltig zu helfen.


Dieser Text wurde gemeinsam verfasst von Juliane Moosdorf, Referentin für Frauen und Familie und Regionalleiterin der Region Havel beim Paritätischen Brandenburg, und Melanie Wohlgemuth, psychosoziale Fachberaterin in der frauenberatungsstelle düsseldorf e. V.

Quellen
  • Hedayati, A. (2023): Die stille Gewalt: Wie der Staat Frauen alleinlässt. Hamburg: Rowohlt Verlag GmbH (S. 44 ff.).
  • Monckton Smith, J. (2020): Intimate Partner Femicide: Using Foucauldian Analysis to Track an Eight Stage Progression to Homicide. In: Violence Against Women, 26(11), (S. 1267–1285).
  • Röck, S. (2020): Spirale häuslicher Gewalt. In: Steingen (Hrsg.): Häusliche Gewalt: Handbuch der Täterarbeit. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht (S. 79–81).
  • Wahren, J. (2023): Soziale Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen: Erklärungsmodelle, Interventionen und Kooperationen. Stuttgart: W. Kohlhammer GmbH (S. 27–34).

Alle Links wurden am 26.06.2026 zuletzt abgerufen.